KETTENREAKTION-OS

Nächste Critical-Mass am 31. Mai

Schlecht gerüstet..

Welches Geheimnis dieses Gerüst verbirgt?
Es steht symbolisch für die Radpolitik in OS und gleichzeitig für den Wandel .
Wie dieses Baugerüst auf dem Radweg zukünftig zu Veränderungen in der Baustellenplanung führen wird…

Zur Geschichte:
Am 02.10.2023 wurde an der Iburger Straße 21 in Osnabrück ein Baugerüst aufgebaut. So weit, so gut. Problematisch an diesem Baugerüst ist, dass es zum Teil mitten auf dem Radweg steht.

Überrascht über diesen dann doch ungewöhnlichen und aus unserer Sicht sehr gefährlichen Standort, wurde am 03.10.2023 via EMSOS (Ereignismelder Osnabrück) die Stadt Osnabrück um eine sofortige Versetzung des Gerüstes gebeten.

Als es auch am 04.10.2023 noch keine Reaktion gab, baten wir die Polizei am Kollegienwall um eine Einschätzung, ob es sich bei diesem Standort bzw. dem Gerüst um eine akute Gefährdung handelt.
Die Polizei verneinte das, nach dem sie sich das Bild angesehen hatte. Es liege keine Verkehrsgefährdung vor. Das Gerüst wäre durch Leuchtbarken abgesichert, zudem wäre die Iburger Straße nachts beleuchtet. Radfahrende müssten sich der Situation anpassen und langsamer fahren.
Weiterhin wäre ja auch davon auszugehen, dass die Stadt das Gerüst, bzw den Aufbau so genehmigt habe.
Da der EMSOS-Eintrag zu diesem Gerüst auf „Neu“ verblieb, obwohl andere, spätere Meldungen bereits abgearbeitet waren, schrieben wir die Stadt direkt an, mit der Bitte zu prüfen, ob das Gerüst so richtig steht. Wir gaben den Hinweis auf eine akute Verkehrsgefährdung, zumal mehrere Schulen in Reichweite der Iburger Straße liegen.

Die Antwort der Stadt kam direkt am nächsten Tag:

Sehr geehrter Herr XXX,

für das Gerüst wurde eine Genehmigung ausgestellt, dabei wurde jedoch der Radweg übersehen.
Generell werden Anträge nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass Mindestbreiten für den Fuß- und Radverkehr eingehalten werden können.
Zur Verkehrssicherung veranlasse ich die Beschilderung „Achtung Baustelle“ und „Radfahrer absteigen“ aufzustellen.
Das Gerüst wird in ca. zwei Wochen wieder abgebaut. Mir ist bewusst, dass diese Lösung für Radfahrer nicht ideal ist.
Um solche Probleme zukünftig zu vermeiden, wird eine zusätzliche Nebenbestimmung in den Bescheid mitaufgenommen, die eine Einschränkung des Radweges untersagt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXX

Stadt Osnabrück
Fachbereich Bürger und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehr
Natruper-Tor-Wall 2 I 49074 Osnabrück
Postfach 44 60 | 49034 Osnabrück

Inzwischen wurde auch die Meldung auf EMSOS auf „abgeschlossen“ gesetzt.

Wir haben dann noch mal bei der Stadt nachgefragt, ob die Nebenbestimmung zum Bescheid, die die Einschränkung des Radweges untersagt, nur auf genau diese Baustelle, oder generell auf alle Baustellen bezogen ist.

Wieder bekamen wir prompt eine Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

in diesem Fall bezieht sich die Nebenbestimmung nur auf die Gerüstgenehmigungen. Die Nebenbestimmung ist auch nur als Absicherung gedacht. In erster Linie sollte bei der Prüfung eines Antrages natürlich direkt auffallen, dass dort ein Radweg vorhanden ist der beeinträchtigt wird. Wird der Radweg, wie bei der Iburger Straße 21, übersehen, kann man trotzdem gegen den Gerüstbauer vorgehen. Ohne diese Nebenbestimmung ist dies nicht möglich, da sonst nur die Maße des Gerüstes im Bescheid festgelegt werden und der Ort (Gehweg/Radweg) nicht konkretisiert wird.

Grundsätzlich schließt dies aber nicht die Nutzung des Radweges durch den Gerüstbauer aus. Die Nebenbestimmung kann in Sonderfällen natürlich einfach bei der Bescheiderstellung entfernt werden. Im Fall der Iburger Straße wäre ein Gerüst mit einem höheren und breiteren Durchgangsrahmen sowie der Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ein akzeptable Lösung gewesen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Wenn wir das Schreiben richtig verstanden haben, dann kann die Stadt Ihre Genehmigung nicht einfach zurückziehen, weil es keine entsprechende Nebenbestimmung gab, dass der Radweg freizuhalten ist. Damit ist der Verwaltungsakt rechtskräftig.
Und wenn wir es weiterhin richtig verstanden haben, dann wird es diese Nebenbestimmung in Zukunft grundsätzlich (aber nicht ohne Ausnahme) für Gerüstgenehmigungen geben.


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Kommentare

2 Antworten zu „Schlecht gerüstet..“

  1. Avatar von Steve Hackett
    Steve Hackett

    Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung?

    1. Avatar von Urban Achso
      Urban Achso

      Ich befürchte, bis wir eine Fachaufsichtsbeschwerde am Start haben, ist die Baustelle längst wieder abgebaut. Und für die Zukunft hat die Stadt Osnabrück ja schon Vorsorge getroffen, dass es (theoretisch) nicht wieder vorkommen kann. Also auch da können wir damit nichts bewirken…
      Aber Danke für die Idee.

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