Radverkehrsplanung in Osnabrück

Zeitgemäße Radverkehrsplanung soll alle Menschen da abholen, wo sie mit ihrem Rad stehen und losfahren wollen. Bedürfnisse bzw. unterschiedliche Voraussetzungen gibt es mehr als genug. Fahrradfahren boomt seit Jahren. Städte und Kommunen sind auf der Suche nach der Mobilität von Morgen. Wie sieht die Planung in der Stadt Osnabrück aus? Ein kurzer Abriss.
Zu den Planungen der Stadt im Osnabrücker Radnetz gibt es folgende Internetseite.

Dort heißt es:
Der Radverkehrsplan 2030 definiert im Radverkehrsnetz die Strecken und Verbindungen in der ganzen Stadt, die für den Radverkehr eine hohe Bedeutung haben bzw. bekommen sollen. Das sind Straßen mit Radwegen, aber auch Strecken, bei denen keine Radwege notwendig sind, wie Tempo-30-Straßen, Fahrradstraßen oder Wege ohne Autoverkehr.
Pagenstecher Straße soll im Jahr 2030 Hauptroute sein
Die Pagenstecher Straße ist in der Planung hellblau gekennzeichnet. Dies würde laut Legende bedeuten, dass sie zur Hauptroute werden soll. Das Wort Fahrradstraße wird in der Legende aber nicht verwendet. Weitere detaillierte Angaben, zu zukünftigen Fahrradstraßen, gibt es nicht. Stellt sich die Frage, welche Rahmenbedingungen müssen überhaupt gegeben sein, damit eine Straße zur Fahrradstraße umgewidmet werden kann?

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV–StVO) regelt Zeichen 244
Hierzu hilft ein Blick in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).
Dort heißt es:
Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
1. Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht […]
Weitere Einzelheiten bitte auf der oben genannten Internetseite nachlesen. In die Suche Taste F3 »Zeichen 244« eingeben.
Hinsichtlich der Aufstellung von Verkehrszeichen gibt es auf der folgenden Webseite eine interessante juristische Sichtweise (Stichwort: erforderlich):
Wann ist die Einrichtung einer Fahrradstraße erforderlich?
Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO dürfen Verkehrszeichen nur aufgestellt werden, wenn sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sind. Dies gilt auch für das Zeichen 244, mit dem eine Fahrradstraße angeordnet wird […]
Wie sieht es nun aktuell in Osnabrück aus?

Für die nahe Zukunft sind auch in Osnabrück konkrete Maßnahmen im Radnetz geplant. Diese sind im Ratsinformationssystem nachzulesen. Ratsinformationssystem der Stadt Osnabrück
In Bezug auf Fahrradstraßen ist dort eine relevante Information zu finden.
Zitat […] Die Velorouten Burenkamp / Feldstr. / Laischaftsstr. und Heinrichstr. / Kurze Str. / Koksche Straße sollen weiterentwickelt werden mit dem Ziel hier Fahrradstraßen einzurichten. Im laufenden Planungsauftrag werden die notwendigen Maßnahmen dafür entwickelt, außerdem beinhaltet der Auftrag die Entwicklung eines einheitlichen Gestaltungsdesigns für Fahrradstraßen […]
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